(15.05.2013, 16:39)Air Bundy schrieb: sollte bei jedem der fall sein. aber die beamten futzis sind nicht unfehlbar.
selber nachrechnen oder nachfragen. aber normal nur auf den warenwert.
^Kenn ich anders. Hab dazu auch schonmal nen Einspruch beim Hauptzollamt durch. Textauszug der Antwort lautet folgendermaßen:
"Die beim Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben richten sich nach dem Zollwert der Ware, der sich nach Art. 29 ff. VO (EWG) Nr. 2913/92 vom 12.10.1992 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - Zollkodex - bemisst"..."Gemäß Art. 32 Abs. 1 Buchstabe e) Zollkodex sind Beförderungskosten bis zum Ort des Verbringens (Ort der Zollstelle) dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen."
Steht auch noch mehr drin, möcht ich jetzt aber nicht alles abtippen. Gebt bescheid, wenn's jemand noch genauer wissen will.
Ist allerdings auch schon bissl älter der Einspruch. Bin mir aber nicht sicher, ob sich sowas geändert hat.