24.04.2015, 08:53
Da man die Angaben zur Ausfuhrerklärung unterschreiben muss, würde ich keinen "gebastelten" Preis darauf schreiben. Bei paypal kann Dir der käufer keinen Strick draus drehen, da der Imorteur für die Einfuhrabgaben zuständig ist.
Wenn das Paket verloren gegangen ist, gilt der Verkaufswert für den Schadensersatz, dieser lässt sich über die Paypalzahlung nachweisen, was auf dem Paket steht ist unerheblich
Wenn das Paket verloren gegangen ist, gilt der Verkaufswert für den Schadensersatz, dieser lässt sich über die Paypalzahlung nachweisen, was auf dem Paket steht ist unerheblich