25.07.2014, 10:33
(25.07.2014, 10:25)Kuttstevens schrieb: Die Bearbeitungsgebühr erhebt nur der Spediteur, also DHL, UPS etc.Dürfen sie theoretisch aber auch nicht, außer du beauftragst sie expliziet, dass sie für dich verzollen.
Macht man aber im normalfall nicht!
Kurz gesagt, kannst dir die Bearbeitungsgebühr zurückholen, mit der Begründung, dass du sie nicht damit beauftragt hast (wenn dann der Versender).
Ist dann dir überlassen ob sichs lohnt wegen 10€ Briefverkehr anzufangen....
Ich glaube rechtlich ist es sogar so geregelt, dass der, der verzollt auch zahlt und wenn der Versanddienstleister das für dich macht, ist es sein Problem.
Ist dann dir überlassen ob sichs lohnt wegen XX€ Briefverkehr anzufangen....